Fragen
Habe ich bei Schickor Personaldienstleistungs GmbH einen Dauerarbeitsplatz?
Bei welchen Unternehmen werde ich eingesetzt?
Wie lange dauert ein Einsatz bei einem Kunden?
Wann erfahre ich, bei welchem Kunden ich als nächstes arbeiten werde?
Erhalte ich eine persönliche Schutzausrüstung?
Wieviel verdiene ich?
Erhalte ich auch Lohn, wenn es kurzfristig keine Einsatzmöglichkeit für mich gibt?
Wie bin ich versichert?
Kann ich zu einem Kunden wechseln?
Welche Kündigungsfristen gelten?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage betreibt Schickor Personaldienstleistungs GmbH die Zeitarbeit?
Gibt es eine Altergrenze bei der Einstellung?
Habe ich bei Schickor Personaldienstleistungs GmbH einen Dauerarbeitsplatz?
In der Regel ja. Natürlich setzt dies ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft voraus. Unsere Mitarbeiter erhalten meistens einen unbefristeten Arbeitsvertrag, es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich eine Befristung. Einen befristeten Arbeitsvertrag darf das Zeitarbeitunternehmen mit dem Mitarbeiter nur abschließen, wenn entweder in der Person des Mitarbeiters ein für die Befristung sachlicher Grund vorliegt oder es sich um die einmalige Befristung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) handelt, bei welcher die Höchstdauer der Befristung 2 Jahre betragen darf, innerhalb welcher 3 Anschlussbefristungen erfolgen dürfen. Von dieser Regelung kann durch Tarifvertrag abgewichen werden.
Bei welchen Unternehmen werde ich eingesetzt?
Das können wir im Voraus nicht sagen. Je nach Anforderungen werden unsere Arbeitnehmer mittelständischen Kunden oder auch öffentlichen Einrichtungen überlassen. Da wir auch ständig neue Kunden akquirieren, ist Ihr Einsatz nicht vorherzusehen. Eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Bauhauptgewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, erfolgt nicht.
Wie lange dauert ein Einsatz bei einem Kunden?
Die Einsatzdauer richtet sich generell nach dem Bedarf des Kunden. Dies kann von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten erfolgen. Seit dem Jahr 2004 gibt es keine zeitliche Beschränkung zur Überlassung in dasselbe Kundenunternehmen.
Wann erfahre ich, bei welchem Kunden ich als nächstes arbeiten werde?
Das kann sehr kurzfristig sein. Unter Umständen erfahren Sie nachmittags, dass Sie am nächsten Tag bei einem anderen Kunden arbeiten werden.
Erhalte ich eine persönliche Schutzausrüstung?
Ja, alle unsere Arbeitnehmer werden mit den für Ihre Arbeit notwendigen Arbeitsschutzausrüstungen versehen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten sie unter der Rubrik „Arbeitsschutz“.
Wieviel verdiene ich?
Der Verdienst richtet sich nach der Eingruppierungsstufe laut Tarifvertrag. Eine übertarifliche Bezahlung ist möglich und wird auch in unserem Unternehmen entsprechend den vorliegenden Qualifikationen vorgenommen.
Erhalte ich auch Lohn, wenn es kurzfristig keine Einsatzmöglichkeit für mich gibt?
Ja, wenn Sie nicht zum Einsatz kommen, erhalten Sie trotzdem Ihren Lohn. Die Einsatzplanung ist unser Risiko.
Wie bin ich versichert?
Sie erhalten durch uns einen regulären Arbeitsvertrag und wir übernehmen die Arbeitgeberpflichten (Lohnzahlung und Abführung der Lohnsteuer / Abführung der Sozialabgaben also die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflege-
versicherung sowie der Rentenversicherung). Selbstverständlich erhalten sie laut Tarifvertrag Urlaub und im Krankheitsfall die gesetzliche Lohnnachfortzahlung. Die Unfallversicherung wird über die zuständige Krankenversicherung abgedeckt.
Kann ich zu einem Kunden wechseln?
Selbstverständlich ist eine Übernahme durch unsere Kunden jederzeit möglich und entsprechend unserer Firmenphilosophie sogar wünschenswert. Im Jahre 2005 konnten 9 Mitarbeiter der Schickor Personaldienstleistungs GmbH einen Arbeitsvertrag beim Entleiher bekommen. 2007 wurden 16 Mitarbeiter durch unsere Entleihbetriebe übernommen. Die Übernahme erfolgte auch hier vollkommen unkompliziert und die Mitarbeiter sind derzeitig alle noch im Kundenbetrieb beschäftigt.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Es gelten die Kündigungsfristen des bestehenden Tarifvertrages sowie des §622 BGB.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage betreibt Schickor Personaldienstleistungs GmbH die Zeitarbeit?
Gesetzliche Grundlage jeder Zeitarbeit ist das sog. “Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetz”, auf dessen Grundlage auch wir unsere Arbeitnehmer beschäftigen. Wir sind im Besitz einer unbefristeten “Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung” der zuständigen Arbeitsagentur Regionaldirektion Sachsen. Neben dem Arbeitsvertrag erhalten sie bei Einstellung ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Dieses Merkblatt können sie über hier downloaden.
Gibt es eine Altergrenze bei der Einstellung?
Nein. Qualifikation, persönliche Motivation und Leistungsbereitschaft sind ausschlaggebend.
